Partnerunternehmen
Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Für die Nutzung von Abikompass durch Partnerunternehmen. Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- 1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Abimanufaktur GmbH, Klinkerberg 9, 86152 Augsburg (nachfolgend „Abikompass“), und Unternehmen (nachfolgend „Partner“) über die Veröffentlichung von Ausbildungsstellen auf der Plattform Abikompass. Abikompass ist eine Marke der Abimanufaktur GmbH.
- 1.2Das Angebot von Abikompass richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
- 1.3Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Partners werden nur Vertragsbestandteil, wenn Abikompass ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
- 1.4Bei Widersprüchen gehen die Regelungen des vom Partner unterzeichneten Angebots diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsschluss
- 2.1Der Vertrag kommt zustande, wenn der Partner das Angebot von Abikompass innerhalb der Annahmefrist unterzeichnet und an Abikompass übermittelt. Textform genügt, zum Beispiel ein Scan per E-Mail oder eine elektronische Signatur.
- 2.2Leistungsumfang, Stellenanzeigen und Preise ergeben sich aus dem Angebot. Soweit das Angebot von ausgeschriebenen Stellen spricht, sind damit Stellenanzeigen gemeint.
§ 3 Leistungen von Abikompass
- 3.1Abikompass veröffentlicht die im Angebot genannten Stellenanzeigen auf der Plattform und spielt sie an die Nutzer der Plattform aus. Abikompass richtet sich in erster Linie an Abiturienten und spricht diese aktiv an.
- 3.2Abikompass kann nicht ausschließen, dass auch andere Personen die Plattform nutzen und sich bewerben. Abikompass übernimmt keine Gewähr dafür, dass Bewerber Abiturienten sind oder die Hochschulreife besitzen oder anstreben.
- 3.3Soweit Abikompass Angaben der Nutzer zu Schule, Abschlussjahr und Region prüft (Verifizierung), bezieht sich die Prüfung nur auf diese Angaben. Weitere Angaben der Bewerber, etwa Noten oder Lebenslauf, prüft Abikompass nicht.
- 3.4Abikompass erbringt eine Dienstleistung. Abikompass schuldet weder eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen noch die Besetzung einer Stelle oder den Abschluss eines Ausbildungsvertrags.
- 3.5Abikompass wird nicht Partei des Ausbildungsverhältnisses. Auswahl der Bewerber und Entscheidung über den Vertragsschluss liegen allein beim Partner.
- 3.6Für Bewerber ist die Nutzung von Abikompass kostenlos. Der Partner darf von Bewerbern keine Vergütung für die Vermittlung verlangen.
- 3.7Abikompass bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht. Wartungsarbeiten und Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Abikompass können die Verfügbarkeit vorübergehend einschränken.
- 3.8Abikompass darf Stellenanzeigen ablehnen oder entfernen, wenn sie gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese AGB verstoßen. Abikompass informiert den Partner darüber unverzüglich.
§ 4 Pflichten des Partners
- 4.1Der Partner stellt alle für die Stellenanzeige erforderlichen Angaben richtig, vollständig und aktuell bereit. Er schreibt nur Ausbildungsstellen aus, die er tatsächlich besetzen will.
- 4.2Der Partner ist für die Inhalte seiner Stellenanzeigen und seines Auftritts verantwortlich. Die Inhalte müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, und dürfen keine Rechte Dritter verletzen.
- 4.3Der Partner teilt Abikompass unverzüglich mit, wenn eine Stelle besetzt ist oder nicht mehr besetzt werden soll, oder nimmt die Anzeige selbst offline.
- 4.4Der Partner bearbeitet eingehende Bewerbungen zügig und gibt den Bewerbern eine Rückmeldung.
- 4.5Der Partner hält seine Zugangsdaten geheim und informiert Abikompass unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.
- 4.6Der Partner unterlässt es, Bewerber, die über Abikompass auf ihn aufmerksam geworden sind, zu einer Bewerbung außerhalb der Plattform aufzufordern, um die Vergütung zu umgehen.
- 4.7Der Partner stellt Abikompass von Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen Inhalten des Partners beruhen, soweit der Partner dies zu vertreten hat. Das umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 5 Bewerbungen und Vergütung
- 5.1Der Partner zahlt die im Angebot vereinbarte Vergütung je qualifizierter Bewerbung. Qualifiziert ist eine Bewerbung, die (a) von einem auf Abikompass registrierten Nutzer mit vollständigem Profil (Name, Schule, Jahrgang, erreichter oder angestrebter Abschluss) stammt, (b) über die Plattform auf eine im Angebot genannte Stellenanzeige abgegeben wird, (c) den in der Anzeige verlangten Mindestabschluss nach den Angaben des Bewerbers erfüllt oder anstrebt, (d) dem Partner im Dashboard oder per E-Mail zugeht und (e) nicht innerhalb von 48 Stunden nach Zugang vom Bewerber zurückgezogen wird.
- 5.2Nicht vergütungspflichtig sind (a) erneute Bewerbungen desselben Bewerbers auf dieselbe Anzeige, (b) Bewerbungen, die wegen eines technischen Fehlers der Plattform leer oder nicht lesbar sind, und (c) Bewerbungen, die nach dem Offline-Nehmen der Anzeige zugehen.
- 5.3Der Vergütungsanspruch entsteht 48 Stunden nach Zugang der Bewerbung beim Partner. Er besteht unabhängig davon, ob der Bewerber seine Bewerbung danach zurückzieht, ob der Partner den Bewerber einlädt oder ob ein Ausbildungsvertrag zustande kommt. Das Dashboard kennzeichnet jede Bewerbung, die die Voraussetzungen nach Ziffer 5.1 erfüllt, als qualifiziert; ein Rückzug innerhalb von 48 Stunden hebt die Kennzeichnung auf.
- 5.4Die Vergütung ist je Stellenanzeige auf den im Angebot vereinbarten Höchstbetrag begrenzt. Weitere Bewerbungen auf dieselbe Anzeige sind danach kostenlos. Der Höchstbetrag gilt je Anzeige, unabhängig davon, wie viele Ausbildungsplätze über diese Anzeige besetzt werden sollen.
- 5.5Schaltet der Partner mehrere Anzeigen, gilt der Höchstbetrag für jede Anzeige gesondert. Eine Anzeige bezieht sich auf einen Ausbildungsberuf an einem Standort zu einem Ausbildungsbeginn.
- 5.6Der Partner kann einzelne Bewerbungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang im Dashboard (Funktion „Beanstanden“) oder in Textform beanstanden, wenn sie die Voraussetzungen nach Ziffer 5.1 nicht erfüllen, etwa weil das Profil unvollständig oder erkennbar unecht ist oder der Bewerber den verlangten Abschluss weder besitzt noch anstrebt. Abikompass prüft die Beanstandung innerhalb von 5 Werktagen. Berechtigt beanstandete Bewerbungen werden nicht berechnet oder gutgeschrieben.
- 5.7Für die Anzahl der Bewerbungen sind die Aufzeichnungen der Plattform maßgeblich. Dem Partner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die Aufzeichnungen unrichtig sind.
- 5.8Einrichtungs-, Grund- oder Laufzeitgebühren fallen nicht an, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt.
§ 6 Abrechnung und Zahlung
- 6.1Abikompass rechnet die Bewerbungen nachträglich in dem im Angebot genannten Rhythmus ab und fügt der Rechnung eine Aufstellung der Bewerbungen je Anzeige bei.
- 6.2Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- 6.3Rechnungen sind innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nennt das Angebot keine Frist, beträgt sie 14 Tage ab Rechnungsdatum.
- 6.4Abikompass darf Rechnungen elektronisch übermitteln.
- 6.5Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Abikompass darf bei Zahlungsverzug die Stellenanzeigen des Partners nach vorheriger Ankündigung in Textform vorübergehend offline nehmen.
- 6.6Der Partner darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 7 Laufzeit und Beendigung
- 7.1Der Vertrag beginnt mit Annahme des Angebots. Jede Stellenanzeige kann bis zu 12 Monate ab Veröffentlichung online sein und geht danach automatisch offline.
- 7.2Der Vertrag endet ohne Kündigung, sobald die letzte im Angebot genannte Anzeige offline ist. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.
- 7.3Der Partner kann jede Anzeige jederzeit über das Dashboard oder durch Mitteilung in Textform offline nehmen. Bis dahin zugegangene Bewerbungen werden abgerechnet.
- 7.4Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Abikompass insbesondere vor, wenn der Partner trotz Mahnung mehr als 30 Tage in Zahlungsverzug ist oder wiederholt gegen Ziffer 4 verstößt.
- 7.5Die Founding-Partner-Konditionen gelten für die im Angebot genannten Anzeigen und den dort genannten Zeitraum. Für weitere Anzeigen oder spätere Zeiträume ist ein neues Angebot erforderlich.
§ 8 Nutzungsrechte und Referenz
- 8.1Der Partner räumt Abikompass für die Vertragslaufzeit das einfache Recht ein, die von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Logos, Bilder, Videos) auf der Plattform und zur Bewerbung seiner Anzeigen gegenüber den Nutzern der Plattform zu nutzen, zum Beispiel in E-Mails und sozialen Medien.
- 8.2Der Partner sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte an diesen Inhalten verfügt, auch an Abbildungen von Mitarbeitenden und Auszubildenden.
- 8.3Abikompass darf den Partner mit Namen und Logo als Founding Partner nennen. Der Partner kann dem jederzeit in Textform für die Zukunft widersprechen.
- 8.4Alle Rechte an der Plattform, ihren Inhalten und ihrer Software verbleiben bei Abikompass.
§ 9 Datenschutz
- 9.1Beide Parteien halten die geltenden Datenschutzvorschriften ein, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz.
- 9.2Abikompass und der Partner verarbeiten die personenbezogenen Daten der Bewerber jeweils als eigenständig Verantwortliche. Abikompass übermittelt Bewerberdaten erst an den Partner, wenn sich der Bewerber aktiv auf eine Stelle des Partners bewirbt.
- 9.3Der Partner verarbeitet Bewerberdaten ausschließlich, um über die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle zu entscheiden. Er gibt sie nicht an Dritte weiter, nutzt sie nicht für Werbung und löscht sie nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
- 9.4Der Partner erfüllt seine Informationspflichten gegenüber den Bewerbern selbst. Bewerber können minderjährig sein. Der Partner beachtet die dafür geltenden Schutzvorschriften.
- 9.5Die Parteien unterstützen sich gegenseitig bei Anfragen betroffener Personen und informieren sich unverzüglich über Datenschutzverletzungen, die Bewerberdaten aus diesem Vertrag betreffen.
- 9.6Soweit eine Partei personenbezogene Daten im Auftrag der anderen verarbeitet, schließen die Parteien vorab einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
§ 10 Vertraulichkeit
- 10.1Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche Informationen der anderen Partei vertraulich, insbesondere Konditionen und Bewerberzahlen. Die Pflicht gilt für die Vertragslaufzeit und zwei Jahre darüber hinaus. Ziffer 8.3 bleibt unberührt.
§ 11 Haftung
- 11.1Abikompass haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
- 11.2Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Abikompass begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf.
- 11.3Im Übrigen ist die Haftung von Abikompass ausgeschlossen. Das gilt insbesondere dafür, dass Bewerber Abiturienten sind, für die Richtigkeit der Angaben der Bewerber, für die Eignung der Bewerber und für das Zustandekommen und die Durchführung des Ausbildungsverhältnisses.
- 11.4Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Abikompass.
§ 12 Übertragung des Vertrags
- 12.1Abikompass darf diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf eine Gesellschaft übertragen, die den Geschäftsbereich Abikompass von der Abimanufaktur GmbH übernimmt, insbesondere auf eine dafür gegründete Abikompass-Gesellschaft. Abikompass teilt dem Partner die Übertragung mindestens vier Wochen im Voraus in Textform mit.
- 12.2Der Partner kann den Vertrag in diesem Fall bis zum mitgeteilten Zeitpunkt der Übertragung in Textform kündigen. Bis zur Kündigung zugegangene Bewerbungen werden abgerechnet.
- 12.3Der Partner darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Abikompass in Textform übertragen.
§ 13 Änderungen dieser AGB
- 13.1Abikompass darf diese AGB für laufende Verträge ändern, soweit dies wegen geänderter Rechtslage, Rechtsprechung oder technischer Weiterentwicklung erforderlich ist und die Änderung den Partner nicht unangemessen benachteiligt. Vergütung und Hauptleistungen werden auf diesem Weg nicht geändert.
- 13.2Abikompass teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Partner nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen. Abikompass weist in der Mitteilung auf diese Folge hin.
§ 14 Schlussbestimmungen
- 14.1Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- 14.2Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Augsburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.
- 14.3Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
- 14.4Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Abimanufaktur GmbH · Klinkerberg 9 · 86152 Augsburg · Geschäftsführer: Paul Schöttler · Amtsgericht Augsburg, HRB 36620 · USt-IdNr. DE346820470